Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, wobei die Kündigung bis zum 3. Werktag des ersten Monats beim Vermieter/Hausverwalter eingegangen sein muss.

Kann ich zur Verkürzung meines Kündigungszeitraumes einen Nachmieter benennen?

Grundsätzlich ja. Hierbei kommt es darauf an, ob der Nachmieter alle Voraussetzungen erfüllt. Das genaue Procedere erfragen Sie bitte bei Ihrem Objektbetreuer.

Wann erhalte ich meine Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?

In der Regel innerhalb von sechs Monaten nach mangelfreier Übergabe an den Vermieter.
Es besteht aber auch dann noch ein teilweises Zurückbehaltungsrecht für eventuell zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerechnete Betriebskostenzeiträume während des Mietverhältnisses.

Bis wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Die gesetzliche Frist beträgt 12 Monate nach Abschluss des Abrechnungszeitraumes.

Was tun bei einer technischen Störung, wie z.B. einem Heizungsausfall?

Während der normalen Bürozeiten wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro und schildern Sie möglichst genau das aufgetretene Problem. Sollte die Havarie außerhalb unserer Bürozeiten eintreten, wenden Sie sich an den zuständigen Objekthausmeister. Die Telefonnummer finden Sie am Hausaushang im Eingangsbereich Ihres Hauses.
Nur für den Fall, dass Sie weder die Verwaltung noch den Hausmeister erreichen können, informieren Sie bitte den jeweils zuständigen Notdienst der Handwerksfirmen. Diese Kontaktdaten können Sie ebenfalls dem Hausaushang entnehmen.